Für die Vermietung von Eventausstattung sowie für Torten und Desserts. Stand: August 2026.
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Vermietung von Hüpfburgen, Partyzelten, Bierzeltgarnituren und sonstigem Eventzubehör sowie für die Herstellung und Lieferung von Torten und Desserts zwischen Jasmin Ferrenberg, Eventservice Eifel, Trierer Straße 14, 53879 Euskirchen (nachfolgend „Vermieterin“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Vermieterin stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
(1) Die Darstellung der Mietartikel auf der Website stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Anfrage.
(2) Der Mieter richtet seine Anfrage per Telefon, WhatsApp, E-Mail oder über das Kontaktformular an die Vermieterin. Der Mietvertrag kommt zustande, wenn die Vermieterin die Buchung in Textform (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) bestätigt.
(3) Diese AGB sind jederzeit unter eventservice-eifel.de/agb.html abrufbar und werden dem Mieter spätestens mit der Buchungsbestätigung in Textform übermittelt. Mit der Buchungsbestätigung werden sie Vertragsbestandteil.
(4) Das bei der Übergabe verwendete Übergabeprotokoll gibt die Regelungen dieser AGB wieder und dokumentiert den Zustand des Mietgegenstandes. Es begründet keine über diese AGB hinausgehenden Pflichten.
(1) Es gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Preisangaben verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, je Miettag.
(2) Die Vermieterin ist Kleinunternehmerin im Sinne von § 19 UStG. Umsatzsteuer wird nicht ausgewiesen und nicht berechnet.
(3) Die Zahlung erfolgt nach Wahl des Mieters in bar bei der Übergabe oder per Überweisung. Bei Zahlung per Überweisung muss der Betrag spätestens am Tag der Übergabe auf dem Konto der Vermieterin gutgeschrieben sein.
(4) Eine Kaution wird nicht erhoben.
(1) Mietbeginn und Mietende ergeben sich aus der Buchungsbestätigung und werden im Übergabeprotokoll festgehalten.
(2) Ob die Vermieterin liefert, aufbaut und abholt und welche Anfahrtskosten dafür anfallen, wird bei der Buchung individuell vereinbart und dem Mieter vor Vertragsschluss mitgeteilt.
(3) Bei Selbstabholung ist der Mieter für den ordnungsgemäßen Transport, den fachgerechten Aufbau und die Standsicherheit verantwortlich. Die Vermieterin weist ihn bei der Übergabe in Aufbau, Bedienung und Sicherheitsregeln ein.
(4) Verzögert sich die Übergabe aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, verkürzt sich die Mietzeit entsprechend. Der vereinbarte Mietpreis bleibt unberührt.
(1) Der Mieter stellt eine geeignete, ebene und ausreichend große Aufstellfläche zur Verfügung, die frei von spitzen oder scharfkantigen Gegenständen ist. Bei Hüpfburgen ist ringsum ein Sicherheitsabstand von mindestens 1,5 m zu Wänden, Zäunen, Bäumen, Fahrzeugen und Stromleitungen einzuhalten.
(2) Für den Betrieb des Gebläses stellt der Mieter einen funktionsfähigen 230-V-Stromanschluss in erreichbarer Nähe bereit.
(3) Der Mieter teilt vor dem Aufbau mit, ob im Untergrund Leitungen, Rohre oder Bewässerungsanlagen verlaufen. Auf Rasenflächen erfolgt die Verankerung mit Erdnägeln, auf befestigtem Untergrund mit Ballastgewichten. Für Schäden an Leitungen, die der Mieter nicht angezeigt hat, haftet die Vermieterin nicht.
(4) Erforderliche behördliche Genehmigungen, insbesondere bei Aufstellung auf öffentlichem Grund, holt der Mieter rechtzeitig auf eigene Kosten ein.
(5) Ist die Aufstellfläche bei Anlieferung ungeeignet, fehlt der Stromanschluss oder ist der Mieter nicht anwesend, und lässt sich dies nicht kurzfristig beheben, gilt § 10 Abs. 3.
(1) Der Mietgegenstand darf nur bestimmungsgemäß genutzt werden.
(2) Hüpfburgen dürfen ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer erwachsenen, eingewiesenen Person genutzt werden. Die bei der Einweisung genannte maximale Nutzerzahl und das maximale Nutzergewicht sind einzuhalten.
(3) Auf Hüpfburgen sind Schuhe, Brillen, spitze und scharfkantige Gegenstände, Speisen, Getränke sowie Kaugummi nicht gestattet.
(4) Das Gebläse darf während der Nutzung nicht abgeschaltet werden. Die Verankerung ist regelmäßig zu kontrollieren.
(5) Ab Windstärke 5 (ca. 38 km/h) sowie bei Gewitter, Sturm oder starkem Regen ist die Nutzung von Hüpfburgen sofort einzustellen; das Gerät ist zu sichern bzw. abzubauen (DIN EN 14960).
(6) Bei einem Stromausfall oder Ausfall des Gebläses sackt die Hüpfburg zusammen. Sie ist in diesem Fall sofort zu räumen und darf erst nach vollständigem Wiederaufbau erneut betreten werden.
(7) Die Weitervermietung oder entgeltliche Überlassung an Dritte ist nicht gestattet. Eine Veränderung des Aufstellorts nach dem Aufbau ist nur nach Rücksprache mit der Vermieterin zulässig.
(1) Zustand und Vollständigkeit des Mietgegenstandes werden bei Übergabe und Rückgabe in einem Übergabeprotokoll festgehalten, das beide Seiten unterzeichnen. Das Protokoll dient beiden Seiten als Nachweis.
(2) Der Mietartikel ist vollständig, besenrein und trocken zurückzugeben. Die übliche Verschmutzung durch normale Nutzung ist im Mietpreis enthalten.
(3) Bei Verschmutzungen, die über die normale Nutzung hinausgehen (z. B. Schlamm, Farbe, Kaugummi, Essensreste, Tierhaare), sowie bei feuchter Rückgabe wird der tatsächlich entstehende Reinigungs- bzw. Trocknungsaufwand gesondert berechnet. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.
(4) Wird der Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben, kann die Vermieterin für jeden angefangenen weiteren Tag den vereinbarten Tagesmietpreis berechnen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
(1) Ab der Übergabe bis zur vollständigen Rückgabe hat der Mieter die Obhut über den Mietgegenstand. Er ist verpflichtet, ihn sorgfältig zu behandeln und gegen Diebstahl zu sichern.
(2) Der Mieter hat das Verhalten der Personen zu vertreten, denen er die Nutzung gestattet (§ 278 BGB).
(3) Wird der Mietgegenstand während der Mietzeit beschädigt, zerstört, gestohlen oder kommt er auf andere Weise abhanden, haftet der Mieter auf Schadensersatz. Dies gilt nicht, soweit der Mieter nachweist, dass er den Schaden oder Verlust nicht zu vertreten hat (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB).
(4) Bei einem Teilschaden ersetzt der Mieter die tatsächlich entstehenden Reparaturkosten. Bei einem Totalschaden – der Artikel ist nicht mehr reparabel oder nicht mehr sicher nutzbar – sowie bei Verlust, Diebstahl oder sonstigem Abhandenkommen ersetzt der Mieter den Wiederbeschaffungswert eines gleichwertigen Artikels einschließlich Zubehör. Alter und Zustand des Artikels werden dabei berücksichtigt (Abzug „neu für alt“).
(5) Die Schadenshöhe wird durch einen von der Vermieterin beauftragten Sachverständigen oder Fachbetrieb ermittelt und schriftlich belegt (Rechnung oder Kostenvoranschlag). Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
(6) Diebstahl oder Verlust hat der Mieter unverzüglich der Polizei anzuzeigen und der Vermieterin mitzuteilen.
(7) Die Obhutspflicht des Mieters endet mit der vollständigen Rückgabe des Mietgegenstandes; bereits entstandene Ansprüche bleiben unberührt.
(1) Die Vermieterin haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Vermieterin nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die verschuldensunabhängige Haftung der Vermieterin für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel nach § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB ist ausgeschlossen.
(4) Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
(5) Die Aufsicht während der Nutzung obliegt nach § 6 dem Mieter. Für Schäden, die auf unsachgemäßer Nutzung oder auf der Verletzung der Aufsichtspflicht beruhen, haftet die Vermieterin nicht.
(1) Der Mieter kann bis zum vereinbarten Mietbeginn jederzeit in Textform vom Vertrag zurücktreten. Stornogebühren werden nicht erhoben. Bereits geleistete Zahlungen erstattet die Vermieterin unverzüglich.
(2) Das gilt auch dann, wenn der Mieter wegen einer ungünstigen Wettervorhersage absagt.
(3) Erscheint der Mieter zum vereinbarten Übergabetermin nicht oder ist die Übergabe aus Gründen, die der Mieter zu vertreten hat, nicht möglich (z. B. ungeeignete Aufstellfläche, fehlender Stromanschluss), ohne dass er zuvor zurückgetreten ist, kann die Vermieterin die ihr dadurch entstandenen Aufwendungen, insbesondere Anfahrtskosten, in Rechnung stellen. Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass keine oder wesentlich geringere Aufwendungen entstanden sind.
(1) Der Betrieb einer Hüpfburg ist ab Windstärke 5 (ca. 38 km/h) sowie bei Sturm, Gewitter oder starkem Regen nicht zulässig (§ 6 Abs. 5). Sagt der Mieter den Termin aus diesem Grund vor Mietbeginn ab, ist der Rücktritt nach § 10 Abs. 1 kostenfrei.
(2) Wird die Nutzung nach erfolgter Übergabe aus Witterungsgründen abgebrochen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
(3) Kann die Vermieterin ihre Leistung aus Gründen höherer Gewalt nicht erbringen (z. B. Unwetterschaden am Mietgegenstand, Unfall, behördliche Anordnung), entfällt die Zahlungspflicht des Mieters. Weitergehende Ansprüche des Mieters bestehen nicht, soweit die Vermieterin die Verhinderung nicht zu vertreten hat.
(1) Torten, Dessertboxen und Cupcakes werden individuell nach den Angaben des Kunden hergestellt.
(2) Angaben zu Zutaten und kennzeichnungspflichtigen Allergenen werden vor Vertragsschluss auf Anfrage mitgeteilt. Allergien und Unverträglichkeiten teilt der Kunde vor der Bestellung mit.
(3) Der Liefer- oder Abholtermin sowie der Zeitpunkt, ab dem die Bestellung verbindlich ist, werden bei der Bestellung individuell vereinbart.
(4) Die Ware ist bei Übergabe zu prüfen. Aus Gründen der Lebensmittelhygiene ist eine Rücknahme nach der Übergabe ausgeschlossen.
(5) Ab der Übergabe sorgt der Kunde für sachgerechte Kühlung, Lagerung und Transport.
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen werden, grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
(2) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Dies ist bei der terminbezogenen Vermietung von Hüpfburgen, Partyzelten und Bierzeltgarnituren der Fall.
(3) Das Widerrufsrecht besteht ferner nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind (§ 312g Abs. 2 Nr. 1 BGB), sowie bei Waren, die schnell verderben können (§ 312g Abs. 2 Nr. 2 BGB). Dies betrifft Torten und Desserts.
(4) Soweit im Einzelfall ein Widerrufsrecht besteht, gilt die nachstehende Widerrufsbelehrung.
(1) Die zur Vertragsabwicklung erforderlichen Daten des Mieters (Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Veranstaltungsort und Mietzeitraum) werden auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet.
(2) Die Daten werden nach Ablauf der handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen gelöscht. Übergabeprotokolle werden bis zum Ablauf möglicher Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche aufbewahrt.
(3) Einzelheiten und die Rechte der betroffenen Personen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts gewährte Schutz nicht entzogen wird.
(2) Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz der Vermieterin.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
(4) Die Vermieterin ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Jasmin Ferrenberg, Eventservice Eifel, Trierer Straße 14, 53879 Euskirchen, Telefon +49 174 1957936, E-Mail Eventservice-Eifel@outlook.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An: Jasmin Ferrenberg, Eventservice Eifel, Trierer Straße 14, 53879 Euskirchen, E-Mail: Eventservice-Eifel@outlook.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*) / die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*) / erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.